(nach Auslaufen der Übergangsfrist am 30.6.2003)
Entsprechend den Bestimmungen der Explosionsschutzverordnung
Bgbl. 2015 II 52(ExSV2015)
Mit 20. 4. 2016 endete die Übergangsfrist der EG-Richtlinie 2014/34 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (kurz ATEX 100a), die in der Explosionsschutzverordnung 2015 (ExSV 2015) in österreichisches Recht umgesetzt wurde.
Aufgrund dieser Rechtsvorschriften fallen Flammendurchschlagsicherungen als Schutzsysteme in die Gerätegruppe II und Gerätekategorie 1. Entsprechend dieser Einteilung müssen zum Vertrieb (in Verkehr bringen) dieser Schutzsysteme diese einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden und unterliegt der Hersteller solcher Schutzsysteme dem Verfahren der "Qualitätssicherung Produktion" (Anhang IV der ExSV 2015) oder dem Verfahren der Prüfung der Produkte (Einzelprüfung laut Anhang V der ExSV 2015 um eine erforderliche CE- Konformitätskennzeichnung anbringen und eine Konformitätserklärung ausstellen zu dürfen.
Sowohl die Baumusterprüfungen als auch die "Qualitätssicherung Produktion" bzw. "Prüfung der Produkte" dürfen nur von den in den jeweiligen Mitgliedstaaten eingerichteten "benannten Stellen" nach freier Auswahl durch den Hersteller durchgeführt werden. Ergebnis einer erfolgreich durchgeführten Baumusterprüfung ist die "EG-Baumusterprüfbescheinigung" für jedes geprüfte Produkt. Bei erfolgreich abgeschlossener "Qualitätssicherung Produktion" erhält der Hersteller eine Mitteilung über die Anerkennung der "Qualitätssicherung Produktion" und hat hinter der CE-Kennzeichung die Kennummer der "benannten Stelle" anzugeben, die die laufende Qualitätsüberwachung des Herstellers durchführt. Bei Einzelprüfungen gemäß wird jedes einzelne Gerät von der "benannten Stelle" geprüft und die Kennummer der "benannten prüfenden Stelle" am Produkt angebracht.
Bezüglich der Leistungsanforderungen Prüfverfahren und Einsatzgrenzen von Flammendurchschlagsicherungen wird im Artikel 5 der ATEX 100a bzw. der ExSV 2015 auf die Anwendung von harmonisierten Normen verwiesen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten als nationale Normen umzusetzen sind. Die diesbezügliche österreichische Norm ist die ÖNORM EN ISO 16852 "Flammendurchschlagsicherungen Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Einsatzgrenzen".
Die ÖNORM EN ISO 16852 legt die Anforderungen an Flammendurchschlagsicherungen fest, die Flammendurchschläge bei Vorhandensein von brennbaren Gas/Luft- oder Dampf/Luft-gemischen verhindern. Sie stellt einheitliche Grundsätze für die Klassifizierung, die grundlegende Konstruktion und die Kennzeichnung von Flammendurchschlagsicherungen auf und legt Prüfverfahren zur Überprüfung der Sicherheitsanforderung und zur Bestimmung der sicheren Anwendungsgrenzen fest. Wesentlicher Unterschied zu den bisher in Österreich eingesetzten Flammenrückschlagsicherungen ist bei dieser Norm eine Klassifizierung sowohl hinsichtlich der Art des Verbrennungsvorganges als auch nach unterschiedlichen Gemischzusammensetzungen die in Explosionsgruppen eingeteilt werden. Ausschlaggebend für diese Einteilung ist die Normspaltweite des Gasgemisches.
Hinsichtlich der Art des Verbrennungsvorganges wird unterschieden in Schutz gegen stabilisiertes Brennen (gleichmäßiges Brennen einer Flamme unter Stabilisierung auf oder nahe der Flammensperre) oder Schutz gegen Explosionen. Beim Schutz gegen stabilisiertes Brennen wird unterschieden in kurzzeitiges Brennen (bestimmte Zeit) oder Dauerbrand (unbestimmte Zeit). Bei den Schutzsystemen gegen Explosionen wird unterschieden in Deflagrationen (Explosion, die sich mit Unterschallgeschwindigkeit fortpflanzt) oder Detonationen (Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt und gekennzeichnet ist durch eine Stoßwelle) Hinsichtlich der Detonationen wird noch unterschieden in stabile Detonationen (Detonationen in einem geschlossenen System ohne bedeutende Druck- und Geschwindigkeitsänderungen) oder instabile Detonationen (Übergang des Brennungsvorgangs von einer Deflagration in eine stabile Detonation in der die Geschwindigkeit der Verbrennungswelle nicht konstant und der Explosionsdruck bedeutend höher ist).
Des weiteren unterscheidet die Norm bei den Deflagrations- und Detonationssicherungen auch noch nach dem Ort des Einsatzes in einer Anlage in einerseits Endsicherungen (Schutz gegen atmosphärische Explosionen) und andererseits Rohrsicherungen (Schutz innerhalb eines Rohrleitungssystems).
Aufgrund dieser Klassifizierungen und der damit festgelegten Einsatzgrenzen ist daher bei der Auswahl der geeigneten Flammendurchschlagsicherungen auf den jeweiligen Einsatz-zweck an der Anlage besonders Bedacht zu nehmen.
Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl einer Deflagrationssicherung oder einer Detonationssicherung ist die Länge der Anlaufstrecke einer Explosion vom möglichen Zündpunkt bis zur Flammensperre. Als Beispiel sei hier genannt, daß für Kohlenwasserstoff-/Luftgemische die Einsatzgrenze einer Deflagrationssicherung bei einer Rohrlänge L von mindestens 10x D und maximal 50x D liegt. Alle darüber hinausgehenden Rohrlängen sind mit entsprechenden Detonationssicherungen abzusichern. (Näheres hiezu entnehmen Sie bitte der zitierten ÖNORM EN ISO 16852)
Als weitere Hilfestellung für die Auswahl von Flammendurchschlagsicherungen verweisen wir auf unser Kapitel "Einsatzbereiche - Einsatzgrenzen - Auswahl von Flammendurchschlagsicherungen".
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Sie bei der Auswahl der richtigen Flammendurchschlagsicherung zu beraten. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter:
Herrn Mag. Pfliegl oder Herrn Cerny
Telefon: ++43 (0)1 577 44 04
Telefax: ++43 (0)1 577 41 70
e-mail: office@flammensicherungen.com